NaturFreunde sind enttäuscht über Karlsruher CETA-Urteil

Möge die Hauptverhandlung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada stoppen

Das Bundesverfassungsgericht hat in der CETA-Sache die bisher größte Bürgerklage mit Auflagen zurückgewiesen. Damit kann es, wenn insbesondere drei Bedingungen erfüllt werden, zu einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsvertrages kommen. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:    

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern die Karlsruher Entscheidung. Offenkundig besteht die Sorge, Deutschland könne international zum „Tabubrecher“ der aktuellen Politik der internationalen Anpassung werden.

Dabei sind die Systemlogiken, etwa der deutschen und kanadischen Sozial- und Umweltpolitik, höchst unterschiedlich, zum Teil gegensätzlich. Eine Verbindung erscheint nicht möglich. Mehr noch: CETA und die anderen Abkommen setzen sich deutlich von den bisherigen Freihandelsabkommen ab, denn sie beanspruchen, wie Wirtschaftsminister Gabriel sagt, die Gestaltung der globalen Welt. Genau das aber tun sie nicht.

Die Gestaltung der an soziale und ökologische Grenzen geratenen globalisierten Welt

Das Urteil von Karlsruhe ist noch keine Entscheidung in der Sache, die erkennbar sehr schwierig wird. Denn CETA berührt in vielen Punkten zentrale Fragen unserer Demokratie und mehr noch die sozialen und ökologischen Errungenschaften vieler europäischer Staaten. Die Kernfrage ist, ob die Freihandelsverträge ein Wurmfortsatz der neoliberalen Deregulierung mit einigen Verbesserungen sind oder ob sie zur globalen Gestaltungspolitik für die globalisierte Welt werden, die durch Überlastung, Ungleichheit und Machtkonzentration an soziale und ökologische Grenzen gerät. Das Letztere tun sie nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht behandelt. Es hat die vorläufige Anwendung unter den Bedingungen genehmigt, dass nur unstrittige EU-Fragen behandelt werden dürfen, dass das Abkommen später noch einseitig aufgekündigt werden kann und dass die demokratische Rückbindung verbessert und umfassend gesichert wird.

Vor der Hauptverhandlung steht es etwa 60 zu 40 für CETA

Das bedeutet. Der Urteilsspruch ist etwa 60 zu 40 Prozent für CETA, weil das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht den Mut hatte, den eigenen Erkenntnissen gerecht zu werden. Offenkundig sind die Verhandlungen so weit fortgeschritten, dass die „Vollendung internationaler Tatsachen“ eine zu hohe Bedeutung bekam. Warum ist das Gericht nicht genauso nachdrücklich, wenn es zum Beispiel um die Durchsetzung der Nachhaltigkeit oder der Agenda 2030 geht?

Jetzt geht es um die Hauptverhandlung. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat gehen die NaturFreunde Deutschlands davon aus, dass dann nicht Märkte und Machtpolitik über die demokratische Gestaltung der Globalisierung triumphieren. Aber es wird schwierig.
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