Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen, dass sich fast 200 Staaten auf eine Abschlusserklärung zum Schutz der Biodiversität einigen konnten. Damit bekunden die unterzeichnenden Länder ihren Willen, dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken.
Die am 19. Dezember zu Ende gegangene 15. Weltnaturschutzkonferenz (COP15) in Montreal hatte das Ziel, festzulegen, was bis zum Ende des Jahrzehnts zum Schutz der Biodiversität getan werden muss. An der Konferenz nahmen fast 200 Vertragspartner der 1992 abgeschlossenen UN-Biodiversitätskonvention teil.
Biodiversität umfasst die biologische und genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Ökosysteme. Die Artenvielfalt ist die Grundlage des Lebens auf der Erde. Der Zustand der Biodiversität ist besorgniserregend. Ungefähr eine Million Arten sind laut dem Bericht von 2019 des Biodiversitätsrates (IPBES) vom Aussterben bedroht. Um dieses Artensterben aufzuhalten, muss sich die Weltgemeinschaft einigen, wie der Artenreichtum erhalten wird.
Die Kernpunkte der COP15
Als Erfolg der COP15 gilt, dass sich die Länder auf ein Abkommen einigen konnten. Kernpunkte des nun abgeschlossenen Abkommens sind:
- 30 Prozent der Land- und Meeresfläche sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden.
- Ärmere Länder sollen mehr Geld für den Erhalt der Artenvielfalt von reicheren Ländern bekommen.
- Der Einsatz von Pestiziden soll halbiert werden.
Die NaturFreunde Deutschlands unterstützen diese Ziele. „Insbesondere der Schutz der Ozeane ist wichtig“, sagt Joachim Nibbe, Fachbereichsleiter des Bundesfachbereiches für Natur- und Umweltschutz der NaturFreunde. „Meeresschutz ist in der Vergangenheit zu kurz gekommen und der Zustand der Meere ist sehr besorgniserregend.“, so Nibbe. Es sei daher besonders wichtig, dass in Deutschland und auf europäischer Ebene konkrete Maßnahmen zum Meeresschutz umgesetzt würden.
Zusammenfassend sagt Joachim Nibbe: „Das Abkommen ist eine gute Grundlage - nicht mehr und nicht weniger. Nun ist die Politik gefordert zu handeln.“
Die Schlupflöcher
Das Abkommen, um dessen Zustandekommen bis zum letzten Moment noch hart gerungen wurde, enthält zahlreiche Schlupflöcher. Die Rede ist beispielsweise von der Verwendung des unbestimmten Begriffs „nachhaltige Nutzung“. Eine Formulierung, die in der Vergangenheit häufig zu Missbrauch eingeladen hat. Nun könnte sie genutzt werden, um Fischerei in Meerschutzgebieten zu rechtfertigen oder das Abholzen in geschützten Wäldern zuzulassen. Dies wäre fatal.
Aus diesem Grund kritisieren die NaturFreunde Deutschlands den unverbindlichen Charakter der getroffenen Beschlüsse. Die NaturFreunde Deutschlands fordern daher die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Abkommen nun auch mit klaren und vor allem messbaren Zielen für 2030 in die Umsetzung geht. Diese Ziele müssen nachgehalten werden und bei deren Nichteinhaltung sind Konsequenzen in Form von Sanktionen vorzusehen, – notfalls auch im nationalen Alleingang. Nur so kann der uns alle bedrohende Artenschwund gestoppt und die negative Biodiversitätsbilanz vielleicht wieder ins Positive gedreht werden.