NaturFreunde rufen zu Großdemonstrationen am 17.9. in sieben Städten auf
Zur aktuellen Vorlage der EU-Kommission für einen Beschluss des EU-Rates über die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:
Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission will das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada möglichst noch in diesem Jahr vorläufig in Kraft setzen und dabei möglichst keine Ausnahmen für die vorläufige Anwendung zulassen.
Mit der Vorlage des „Vorschlags für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits“ vom 5. Juli 2016 wird dem EU-Rat empfohlen, das Abkommen als Ganzes vorläufig in Kraft zu setzen. Alle bisherigen Diskussionen über die Herausnahme der Bereiche, die als „gemischt“ anzusehen sind, wurden von der EU-Kommission einfach ignoriert.
Vorläufig geltendes Abkommen kann kaum wieder aufgehoben werden
Schon das Verhalten der EU-Kommission zeigt dabei, dass es zu keiner vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens kommen darf. Ist das Freihandelsabkommen erst einmal in Kraft, gibt es fast keine Chance mehr, die vorläufige Anwendung wieder aufzuheben.
Im Artikel 1 der Verordnung wird dies auch klar benannt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits wird nach dessen Artikel 30.7, Absatz 3 von der Union vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Mit diesem umfassenden Artikel bekommt die EU-Kommission faktisch einen Freifahrtschein, bis zu einem möglichen „Abschluss des erforderlichen Verfahrens“ alle Bestimmungen des Freihandelsabkommen CETA anzuwenden. In der Vorlage der EU-Kommission heißt es dazu weiter: „Das Abkommen sollte – vorbehaltlich der Erledigung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt – vorläufig angewendet werden.“
Im Entwurf des Rats-Beschlusses ist in keiner Weise geregelt, wie lange das Abkommen vorläufig angewandt werden darf. Sollten nationale oder regionale Parlamente gegen das CETA-Abkommen stimmen, kann es dazu führen, dass die „vorläufige Anwendung“ über Jahre oder sogar Jahrzehnte beibehalten wird.
Mehrheit der Menschen ist gegen den Abschluss von neoliberalen Freihandelsabkommen
Die NaturFreunde Deutschlands fordern die EU-Kommission und die Mitglieder im EU-Parlaments auf, keiner vorzeitigen Anwendung von CETA zuzustimmen. Die Mehrheit der Menschen in der EU ist gegen den Abschluss von neoliberalen Freihandelsabkommen. Das wissen auch die entsprechenden Politiker, die nun vor dem Problem stehen, dass ihre Wähler ihnen nicht mehr ohne Widerspruch in die neoliberalen Versprechungen der freien Märkte durch Freihandelsabkommen folgen.
Auf die zunehmende Kritik reagieren die CETA-Befürworter bisher allenfalls mit kosmetischen Zugeständnissen – und setzen ihren bisherigen Kurs faktisch einfach weitgehend fort. Die Ankündigung der EU-Kommission, CETA als sogenanntes gemischtes Abkommen zu behandeln, es aber möglichst schnell „vorläufig in Kraft zu setzen“, ist ein Paradebeispiel für diese Taktik. So wird einerseits die Öffentlichkeit beruhigt und andererseits das Abkommen bereits in Kraft gesetzt, bevor es in den nationalen Parlamenten debattiert werden kann.
NaturFreunde rufen zu Großdemonstrationen am 17.9. in sieben Städten auf
Die NaturFreunde Deutschlands sind Trägerkreismitglied für die sieben Großdemonstrationen „CETA und TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“. Gemeinsam mit Hunderttausenden Vertretern der Vernunft werden NaturFreunde am 17. September deutlich machen, dass die Freihandelspolitik der EU endgültig gescheitert ist.
Demodetails auf der Kampagnenseite: www.ttip-demo.de
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