Stellungnahme des Stärkenberatungsnetzwerkes zum Demokratiefördergesetz

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Die Stärkenberatung ist bei NaturFreund*innen bekannt als ein Instrument der Verbandsentwicklung. Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet lassen sich zu ehrenamtlichen Stärkenberater*innen ausbilden, um mit den erlangten Fähigkeiten NaturFreunde-Strukturen unterstützen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 270 ehrenamtlich aktive NaturFreund*innen darin ausgebildet, Beratungen durchzuführen. Das können zum Beispiel Zukunftswerkstätten in Ortsgruppen und Naturfreundehäusern sein oder Gruppenberatungen bei Konfliktsituationen. Stärkenberater*innen werden immer wieder in naturFreunde-Strukturen eingeladen, um vor Ort zu unterstützen und ihr systemisches Wissen anzuwenden.

Hinter dieser vielfältigen ehrenamtlichen Arbeit steht ein Gerüst von hauptamtlichen Projektteams in den NaturFreunde-Landesverbänden Baden, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen und Württemberg. Sie sind dafür verantwortlich Ausbildungen zu konzipieren und zu begleiten, durchzuführen, Beratungseinsätze zu koordinieren und ausgebildete Stärkenberater*innen dabei zu unterstützen, Veranstaltungen vor- und nachzubereiten.

Das Demokratieprojekt „Stärkenberatung“ wird im Rahmen des Bundesprogrammes  „Zusammenhalt durch Teilhabe“ durch die Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gerade im Prozess, einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen, um Projekte wie die Stärkenberatung zu unterstützen. Mit dem Demokratiefördergesetz wird der Bund erstmals gesetzlich mit der Demokratieförderung, der Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und der Extremismusprävention beauftragt. Inhaltlich soll durch die Gesetzgebung unter anderem mehr Planungssicherheit für die Projekte entstehen.

Aus dem Netzwerk der Stärkenberatungsprojekte wurde eine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz verfasst, die Vorschläge zusammenträgt, wie die Richtlinien zum Gesetz aussehen sollten, damit erfolgreich an den Zielen des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und Demokratiebildung gearbeitet werden kann. Die Stellungnahme wurde an Bundestags- und Landtagspolitiler*innen weitergeleitet.

Mehr Informationen zum Prozess des Demokratiefördergesetzes finden Sie hier.