Deutscher Kanu-Verband: "Befahrungsregelungen auf deutschen Wasserstraßen nehmen überhand"

Der Deutsche Kanu-Verband sieht weiterhin die Entwicklung der Befahrensregelungen für deutsche Gewässer mit großer Besorgnis. „Die aktuelle Zahl von 953 Regelungen spiegelt nicht die Realität wieder“, erklärte Isa Winter-Brand, Vizepräsidentin Freizeitsport im Deutschen Kanu-Verband.

Noch immer gäbe es zahlreiche Regelungen aus der Vergangenheit, die ohne Beteiligung des Sports zustande gekommen und nicht bekannt seien. Erst durch die Beschäftigung mit Natura 2000 und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie würden sie „ausgegraben“ und umgesetzt. Zudem wurden viele Einzelreglungen zu einer Regelung zusammengefasst, weil sonst eine verständliche Darstellung nicht mehr möglich ist.

Das neue DKV-Sportprogramm 2018 enthält eine überarbeitete Darstellung der bekannten Befahrungsregelungen aus Naturschutzgründen der in den DKV-Gewässerführern beschriebenen Gewässer und ist damit in Deutschland einzigartig. Ergänzt wird diese Liste durch die Online-Aufstellung aller Befahrungsregelungen, die auch die nicht mehr beschriebenen Gewässer enthält.

Aktuell umfasst das Verzeichnis 953 Einzelregelungen und ist gegenüber dem Vorjahr um weitere 26 Regelungen angestiegen. Fast die Hälfte der Regelungen beinhaltet ganzjährige Befahrungsverbote (471 Regelungen = 49 Prozent), während der Anteil zeitlich befristeter Verbote mit 148 Regelungen (= 16 Prozent) deutlich geringer ist. Zudem gibt es 276 Sonderregelungen, also solche, die eine Befahrung unter Berücksichtigung besonderer Umstände wie etwa ausreichendem Wasserstand zulassen und schließlich 58 freiwillige Regelungen, die einen Befahrungsverzicht seitens der Kanuten vorsehen.

Mit Empörung sieht der DKV weiterhin die Entscheidung der hessischen Verwaltungsgerichte zur Nidda. „Eine Entscheidung, wonach Kanusportler das Landschaftsbild beeinträchtigen, ist schwer nachvollziehbar und lebensfremd“, stellt DKV-Vizepräsidentin Ida Winter-Brand fest. Wenn zudem schon alleine das Ziel, neue Arten in Schutzgebieten anzusiedeln – auch in Landschaftsschutzgebieten, die ja besonders der Erholung dienen sollen – für Befahrungsverbote ausreicht, sei der Bestand des Kanusports ernsthaft gefährdet.

Gerade in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ab, welche Folgen diese Entwicklung haben kann: Nachdem dort zunächst Oberläufe und Kleinflüsse reglementiert wurden, sollen nunmehr auch erstmalig ganzjährig ausreichend Wasser führende Gewässer mit ganzjährigen Befahrungsverboten belegt werden. Als Ausweichmöglichkeiten sollen dann Kanäle genutzt werden, auf denen dichter Verkehr mit Güterschiffen herrscht.

„Es gibt genügend Beispiele in NRW und ganz Deutschland, wo sich Naturschutzbehörden und Kanusport auf einvernehmliche Regelungen einigen konnten und so auch das angestrebte Naturschutzziel erreicht wurde. Diese Beispiele gilt es gemeinsam aufzugreifen und umzusetzen“, fordert Isa Winter-Brand und signalisiert damit, dass der DKV weiterhin an einer engen Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und -verbänden interessiert ist.

Weitere Informationen
Deutscher Kanu-Verband
Geschäftsführer Freizeitsport
Ulrich Clausing
ulrich.clausing@kanu.de
Online-Datenbank-Befahrungsregelungen

Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht im Informationsdienst SPORT SCHÜTZT UMWELT (Nr. 125 / März 2018) des Deutschen Olympischer Sportbundes (DOSB).