EU-Parlament stimmte für Lieferkettengesetz mit Schwachstellen

Kampagne für ein EU Lieferkettengesetz
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Am 1. Juni hat das EU-Parlament über das sogenannte Lieferkettengesetz abgestimmt. Ein Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschen und Umwelt entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu schützen. Die NaturFreunde Deutschlands als Teil des Bündnisses Initiative Lieferkettengesetz begrüßen, dass sich das Europäische Parlament mehrheitlich für das Gesetz entschieden hat. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu gerechten globalen Lieferketten.

Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Die Initiative Lieferkettengesetz hebt besonders positiv hervor, dass das Gesetz einem risikobasierten Ansatz folgen soll. Das bedeutet, es kann auch präventiv wirken, denn ein frühzeitiges Erkennen von schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden könnte dazu beitragen, diese zu verhindern.

Das Gesetz mit dem Namen „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive [CSDDD]) gilt für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro und auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden.

Positiv bewertet wird auch, dass das Gesetz nahezu die gesamte Wertschöpfungskette abdecken soll. Auch Klimaschutzmaßnahmen sind Teil des Gesetzes. So sollen Unternehmen Klimaschutzpläne im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel aufstellen und umsetzen.

Umfängliche Sorgfaltspflichten notwendig
Vieles von dem, was die Initiative Lieferkettengesetz gefordert hatte, wurde jedoch nicht aufgenommen. Zwar ist es gut, dass es Regelungen zur Haftung gibt, aber für Betroffene wird es dennoch schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hat. Hier fordert die Initiative eine faire Verteilung der Beweislast.

Eine weitere Forderung ist, dass die Sorgfaltspflichten auch für Finanzdienstleister gelten sollten. Denn nach bisherigem Stand soll jedes EU-Land künftig selbst entscheiden dürfen, ob Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen sich an die Vorschriften halten müssen.

Weitere Schritte
Bevor nun das Gesetz in Kraft treten kann, muss der sogenannte Trilog-Prozess abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die drei EU-Institutionen Parlament, Rat und Kommission über die finale Ausgestaltung der „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ verhandeln.

Die Initiative Lieferkettengesetz und die NaturFreunde erwarten von der Bundesregierung, im Trilog-Prozess ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr zu machen und sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einzusetzen.