Die Defizite der aktuellen PCP-Richtlinie – und Lösungsvorschläge

Stellungnahme von Karl-Jürgen Prull, NaturFreunde-Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung

Die Debatte um die mit Holzschutzmitteln belasteten bundeseigenen Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der englischen Siedlung in Oldenburg möchte ich zum Anlass nehmen, Defizite bei der PCP-Richtlinie aufzuzeigen.

Die BImA verwaltet bundesweit circa 36.000 bundeseigene Immobilien. Bei Messungen von Holzschutzmittelbelastungen im Jahr 2017 wurden in 97 Objekten in der englischen Siedlung seitens der BImA erhöhte Lindan-Belastungen in den Dachstühlen festgestellt. Die Bewohner, größtenteils Staatsbedienstete, wurden von den hohen Werten des krebserregenden Lindan nicht informiert.

Erst auf Eigeninitiative der Mieter erfolgte ein Jahr nach dem Bekanntwerden der Belastungen die Information der Mieter. Nach eigenen Angaben wollte die BImA die Mieter nicht beunruhigen. Im Juni 2019 kam dann die Information, dass alle 270 zwischenzeitlich erneut untersuchten Gebäude mit einem Millionenaufwand saniert werden. Die weiteren 35.700  bundeseigenen Gebäude wurden bisher nicht systematisch auf das Vorhandsein von Holzschutzmitteln untersucht.

Schließlich dient die PCP-Richtlinie aus dem Jahr 1996 als Grundlage für die beauftragten Untersuchungen der 270 Immobilien in Oldenburg.

1. Mindestens 5,7 Millionen Bauten betroffen

Die PCP-Verordnung stellt unter Punkt 4 die Frage nach der Notwendigkeit einer eventuellen Prüfung und Sanierung von PCP-Belastungen. In den baugenehmigungspflichtigen Gebäuden der Jahre von 1956 bis 1989 stellt sich nicht die Frage, ob überhaupt Holzschutzmittel- und PCP-Belastungen vorliegen, sondern in welcher Höhe. Die Anwendung von chemischem Holzschutz war in diesem Zeitraum durch die DIN 68800 Teil 3 vorgeschrieben und in elf der der Bundesländern der damaligen BRD baurechtlich eingeführt und damit rechtsverbindlich vorgeschrieben. In dem Zeitraum sind laut statistischen Bundesamt 5.700.000 Millionen Baugenehmigungen erteilt worden.

Erläuternd möchte ich zur DIN 68800 Folgendes anführen:

Die DIN 68800 hat in der 1. Fassung von 1956 bis 1989 den Stand der Technik zur Anwendung von chemischem Holzschutz festgelegt. Das bedeutet, dass dieser Stand der Technik in der Rechtsprechung herangezogen wird/wurde und als Grundlage für die Urteile dient. Mir ist bekannt, dass Niedersachsen die DIN 68800 nicht bauaufsichtlich eingeführt hat. Die bauaufsichtliche Einführung hat jedoch nur die doppelte Absicherung geschaffen.

1989 wurde die Norm in der 2. Fassung dahin gehend geändert, dass der Dachstuhl eines Wohnhauses von Innen nach Außen verbal umdefiniert worden ist. Dieses bedeutet, dass nach 1989 für Außen zugelassene Holzschutzmittel im Dachstuhl verwendet werden konnten. Spätestens, wenn junge Familien ihren Dachboden zu Kinder- und Schlafzimmern ausgebaut haben, hat sich durch diese Baumaßnahme der Dachstuhl in der Praxis nach Innen verlagert. Auch heute noch ist die Innenseite eines Holzfensters oder einer Holzhaustür definitorisch außen vom Gebäude. Es liegt darin begründet, dass die Holzfenster und Türen bei der Produktion in ein Tauchbad gesteckt werden. Diese Vorgehensweise ist wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet.

Die Skandinavier beispielsweise gehen mit dem Thema wesentlich verantwortungsbewusster um. Sie bauen die Haustüren aus 2 Elementen, die Innenseite ist chemisch unbehandelt und nur die Außenseite wird gegebenenfalls mit bioziden Wirkstoffen versehen.

Bei der 3. Fassung der DIN 68800 aus dem Jahre 2011 wurde der von mir eingebrachte Vorschlag, dass der bauliche Holzschutz Vorrang vor dem chemischen Holzschutz hat, in der Norm eingeführt. Gleichzeitig wurde auch festgelegt, dass der Innenbereich von Gebäuden nicht mehr chemisch behandelt werden darf. Durch die technische Trocknung und den entsprechenden Schutz des Holzes vor Feuchtigkeit ist ein chemischer Holzschutz unnötig. Dieser Paradigmenwechsel weg vom chemischen Materialschutz der Nachkriegszeit hin zum Gesundheits- und Umweltschutz  durch den Verzicht auf lebensabtötende Substanzen im Innenraumbereich zeigt seinen vollen Erfolg.

2. Wirkstoffe

Gerade in den 60er- und 70er-Jahren gab es nach dem Holzschutzmittelverzeichnis des Deutschen Instituts für Bautechnik als wesentliche Wirkstoffe PCP, Lindan und polychlorierte Naphtaline (PCN). In der früheren DDR wurde im Hylotox zusätzlich auch noch DDT verwendet. Dioxine werden in der PCP-Richtlinie als Verunreinigungen erwähnt. Bei dem Begriff  Verunreinigungen entsteht bei Laien schnell der Eindruck, es handele sich um geringfügige Mengen. Nach der Feststellung der Staatsanwaltschaft in Frankfurt im Xylamonprozess, dem größten Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte, war die Realität aber eine andere. Die wachsende Chlorchemie in den 1950er-Jahren „entsorgte“ ihre Abfälle (auch Dioxine) in den Holzschutzmitteln, insbesondere im PCP. Die Verunreinigungen haben nach Aussagen von Toxikologen bis zu 60 Prozent betragen. Somit wäre die richtige Produktbezeichnung „Verunreinigungen mit  PCP“ gewesen.

3. Kanzerogenität

Gleichzeitig werden unter dem Punkt 7.1 Pentachlorphenol und seine Salze in der TRGS 905 nach § 4a GefStoffV ( Legaleinstufung ) als krebserzeugend der Kategorie 3 eingestuft. Abweichend davon wurde in der TRGS 905 willkürlich eine Einstufung in die Kategorie 2 vorgenommen. Der wissenschaftliche Beweis für diese Rückstufung durch Langzeitexpositionen wurde nicht erbracht.

4. Kombipräparate

In den zuvor erwähnten Zeiträumen gab es auf dem Markt nur Kombipräparate mit bakteriellem und insektizidem Wirkstoffspektrum, beides lebensabtötend. Bei den gesundheitlichen Bewertungen werden aber nur die Einzelsubstanzen bewertet, nicht die Synergien der Stoffkombinationen, obwohl es medizinisch als bewiesen gilt, dass Stoffkombinationen wesentlich toxischer sind als Einzelsubstanzen. Dieses ist insofern relevant, weil beispielsweise in Oldenburg die giftigsten chemischen Stoffe, die es auf unserem Planeten gibt, die Dioxine gar nicht erst gemessen worden sind.

5. Fettlöslichkeit von Dioxinen im menschlichen Gewebe

Bei den Dioxinen wurden bei den letzten öffentlich bekannt gegeben Untersuchungen Anfang der 90er-Jahre allgemein sinkende Werte im Blut und Urin zum Anlass genommen, keine weiteren Folgeuntersuchungen durchzuführen. Da die chlorierten Kohlenwasserstoffe und Dioxine fettlöslich sind, wurde es jedoch versäumt, zu untersuchen, ob der Körper die Stoffe ausgeschieden hat oder beispielsweise im Hirn, Knochen- oder Rückenmark über Jahrzehnte eingelagert hat. Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie sich chlorierte Kohlenwasserstoffe und Dioxine in einer Langzeitexposition über Jahrzehnte im Organismus beim Menschen verhalten. Es fehlen gesundheitliche Bewertungen für Synergieeffekte toxischer Stoffe.

6. Belastungen in Fertighäusern und konventionellen Gebäuden

Die PCP-Richtlinie unterscheidet auch nicht zwischen konventionellen Gebäuden mit einem Dachstuhl aus Holz und Fertighäusern. Bei einem konventionellen Haus entstehen die Belastungen im Wesentlichen aus dem behandelten Dachstuhl und eventuellen Vertäfelungen in den Wohnräumen. Bei einem Fertighaus sind alle konstruktiven Holzteile der Innen- und Außenwände behandelt worden und in einem erheblichen Maße auch die Spanplatten der Wandverkleidungen hinter den Tapeten.

Berücksichtigt werden muss auch, dass bei einem Balken einer Stärke von 12 x 12 Zentimetern nicht 12 Zentimeter behandelte Fläche vorliegen, sondern alle vier Seiten des Balkens eine behandelte Oberfläche von 48 Zentimetern ergeben. Das bedeutet, wenn bei einem Fertighaus alle 80 Zentimeter ein tragender Holzbalken steht, dass sozusagen eine flächendeckende Behandlung des Holzes mit Holzschutzmitteln vorliegt. Diese Betrachtung muss man auch auf die Zwischendecken und den Dachstuhl des Fertighauses übertragen.

7. Materieller Schadenersatz

Berücksichtigt man obige Tatsache, so ist das Verhältnis von behandelter Oberfläche zum Raumluftvolumen überschritten und es lag/liegt somit ein konstruktiver Mangel am Bauobjekt vor.  In den, dem Xylamonprozess folgenden Zivilprozessen war diese Argumentation die einzig Brauchbare und führte in wenigen Fällen zum Rückkauf der Fertighäuser durch die Hersteller. Der gesundheitliche Faktor war hierbei nicht von Bedeutung.

8. PCP-belasteter Staub

Die zuvor beschrieben großflächigen Behandlungen in den Hohlräumen führen auch heute noch zu dem wesentlichsten Problem der Holzschutzmittelbelastungen im Innenbereich von Gebäuden. Unter 6.2.4.1 der Richtlinie werden erhebliche Mengen an mit PCP belastetem Staub beschrieben. Der Staub ist Passivsammler von Schadstoffen. Hierin lagern sich über Jahrzehnte erhebliche Belastungen an, nicht nur von PCP, sondern auch von Lindan, polychlorierten Naphtalinen, DDT und den Pyrethroiden, dem Nachfolgeprodukt vom Lindan, aber auch von Dioxinen. Gerade die Dioxine bauen sich nicht ab. Wieder werden die Kombinationswirkungen dieser Stoffe nicht betrachtet. Kommt es nun zu einem Luftdruckwechsel oder starkem Winddruck auf ein Gebäude,  diffundieren diese Stoffe aus den Hohlräumen der Zwischenwände durch Steckdosen- oder Kabelöffnungen in den Innenbereich der Gebäude und lagern sich in Teppichen, Gardinen, Tapeten, Polstermöbeln, Betten oder Büchern ab. Spielende Kinder wirbeln sodann beim Spielen im wahrsten Sinne des Wortes den Staub auf. Die fehlende Berücksichtigung dieses Aspektes in der PCP-Richtlinie führt zum eklatantesten Mangel der PCP-Verordnung.

9. Nagetiere zerstören Abdichtfolien

Unter Punkt 6.2.2.3 wird für das Abdichten der Holzoberflächen das Bekleiden mit Folien vorgeschlagen. Dieser theoretische Vorschlag berücksichtigt aber nicht das Vorhandensein von Nagetieren wir Mäusen, Mardern und Iltissen. Diese Tiere halten sich nicht an die PCP-Verordnung und zerstören die Folien. Damit ist der beabsichtigte Schutz erheblich eingeschränkt.

10. Dachböden werden zu Kinder- und Schlafzimmern umfunktioniert

Die PCP-Verordnung berücksichtigt ebenfalls nicht, dass Dachböden auch zur Lagerung von Kleidung, Spielsachen, zum Wäscheaufhängen oder für Sport- / Leistungssporttraning verwendet werden. Ebenso wenig findet es Berücksichtigung, dass Dachböden bei jungen Familien zu Kinder- und Schlafzimmern teils auch im Eigenausbau umfunktioniert werden.

11. Fehlender Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz wird nicht eingehalten. Welcher Handwerker, ob Elektriker, Heizungsinstallateur oder Zimmermann arbeitet mit Vollschutz und Sauerstoffflaschen, um in einem Fertighaus / Einfamilienhaus Leitungen zu verlegen oder Reparaturen durchzuführen?

12. Fehlender Verbraucherschutz beim Verkauf von Wohnhäusern

Verkauf von mit Holzschutzmitteln belasteten Häusern: In Oldenburg hat die Bima Objekte aus der englischen Siedlung verkauft. Wie soll ein Käufer selbst bei einem Hinweis auf das Vorhandensein von Holzschutzmittelbelastungen einschätzen können, wie gefährlich diese für die menschliche Gesundheit sind, wenn die giftigsten chemischen Stoffe, die es auf unserem Planeten gibt, die Dioxine, generell und auch in bundeseigenen Objekten wie beispielsweise in Oldenburg gar nicht gemessen werden?

Hierzu folgendes Beispiel:

Im Landkreis Verden in der Gemeinde Dörverden verkauft ein pensionierter Staatsanwalt ein Fertighaus aus den 1960er-Jahren. Bei dem Verkauf weist der Staatsanwalt auf das Vorhandensein von Holzschutzmitteln hin. Dieser Hinweis findet äußerst selten statt und spiegelt das positive Rechtsbewusstsein dieses Mannes wieder. Zu dem Zeitpunkt ist dem Staatsanwalt nicht bekannt, dass sich im Hausstaub seines Dachstuhles nachfolgende Dioxin- und Furanbelastungen befinden.

Dioxine im Hausstaub:
29.100 Pikogramm (TetraCDD [Seveso Dioxin])
47.600 Pikogramm (PentaCDD)
5.063.700 Pikogramm (HexaCDD)
42.654.000  Pikogramm (HeptaCDD)
160.426.500 Pikogramm (OctaCDD)

Furane im Hausstaub:
14.200 Pikogramm (TetraCDF)
91.500 Pikogramm (PentaCDF) 
1.783.700 Pikogramm (HexaCDF)
11.888.700 Pikogramm (HeptaCDF)
13.744.800 Pikogramm (OctaCDF)

Der EU-Grenzwert im Fleisch liegt bei 1,25 Pikogramm.

Weitere Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und Furanen in der Luft und im Holz in anderen Objekten:

Wohnhaus in Bremen:
31,35 Pikogramm Hepta + OctaCDD - Raumluft im Kinderzimmer +
5,86 Pikogramm Hepta + OctaCDF - Raumluft im Kinderzimmer
126,00 Pikogramm Hepta + OctaCDD - Raumluft im Dachboden +
33,18 Pikogramm Tetra, Penta, Hexa, Hepta + OctaCDF - Raumluft im Dachboden

11.782.343.000 Pikogramm Hexa, Hepta + OctaCDD – Holz
3.046.111.000 Pikogramm Tetra, Penta, Hexa, Hepta + OctaCDF - Holz

Museum in Bremen:
45,81 Pikogramm Hexa, Hepta + OctaCDD - Raumluft Dachgeschoss
14,63 Pikogramm Tetra, Penta, Hexa, Hepta + OctaCDF - Raumluft im Dachgeschoss

Nochmals zur Erinnerung: Der EU-Grenzwert im Fleisch liegt bei 1,25 Pikogramm.

Erläuterung der Beispiele:

Aufgewirbelter Staub wird durch die Atmung in der Lunge und durch Verschlucken im Magen und Darm aufgenommen.

Die Käufer des in Dörverden befindlichen Fertighauses haben meines Wissens bis heute keine Information über diese extrem hohen Dioxinbelastungen.

Wo wirkt die Verpflichtung zur behördlichen Gefahrenabwehr beispielsweise durch die Untere Baubehörde oder das Gesundheitsamt des Landkreises Verden?

Bei einem überschrittenen EU-Grenzwert von 1,75 Pikogramm Dioxinen in Eiern wurde einem Bio-Hof in der Gemeinde Dörverden die wirtschaftliche Existenz genommen. Neben den Dioxinbelastungen aus dem Tierfutter könnte auch möglicherweise die Belastung aus geschreddertem belastetem Altholz als Tierstreu sein. 

Der Verkauf von mit Holzschutzmitteln belasteten Gebäuden ist gesetzlich nicht ansatzweise rechtsverbindlich geregelt.

Insofern finde ich es von der niedersächsischen Landesregierung sehr begrüßenswert, dass bei der geplanten sehr wichtigen Förderung zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden der 1960er- und 1970er zuvor Schadstoffscreenings zur Ermittlung von vorhanden chemischen Altlasten als Voraussetzung der Förderung erbracht werden müssen. Unterlässt man diese Schadstoffuntersuchung, so schließt man durch die erhöhte Luftdichtigkeit der Gebäude diese lebensabtötenden Substanzen mit den Menschen gemeinsam in den Gebäuden ein.  Hier stehen die wichtigen Klimaziele im Widerspruch zu den vorhandenen zunehmenden Schadstoffbelastungen durch die Luftdichtigkeit der Gebäude.

Lösungsvorschläge:

  • Überarbeitung der PCP-Richtlinie aus dem Jahr 1996;
  • Bildung eines neuen Ausschusses im DIN – DIN 68800 Teil 5 Sanierung von mit Holzschutzmitteln belasteten Gebäuden;
  • Gemeinsamer Gesprächstermin mit dem Bundesverband Fertigbau zur Entwicklung neuer Strategien zur Sanierung und Umnutzung von belasteten Einfamilienhäusern in Mehrfamilienhäuser, um mehr Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die vorhandenen Grundstücke in Wohngebieten effektiver zu nutzen.
  • Intensivierung statt Abbau der universitären Forschung im Bereich der medizinischen und toxikologischen Fakultäten, um die Altlasten von Chemikalien im Innenbereich von Gebäuden und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu ermitteln. Insbesondere neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und Mutiple Sklerose und Krebs sind unter Berücksichtigung von Synergien der toxischen Wirkstoffe aufrichtig zu erforschen.
  • Förderung einer Pilotstudie zur Untersuchung von menschlichem Gewebe von Verstorbenen. Aufgrund der Langzeitexposition über mehrere Jahrzehnte und der Fettlöslichkeit von chlorierten Kohlenwasserstoffen und Dioxinen im menschlichen Gewebe ist es vorgesehen, Hirngewebe, Knochen- und Rückenmark auf das Vorhandensein von Holzschutzmittel und Dioxinen untersuchen.
  • Umsetzung des von mir vor mehr als zwei Jahren gegenüber dem Sozialministerium in Niedersachsen eingebrachten Vorschlages zu einer Informationsveranstaltung zu Innenraumschadstoffen in der Medizinischen Hochschule Hannover.                 .

Karl-Jürgen Prull
NaturFreunde Deutschlands
Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung
prull@naturfreunde.de