Atomkonzerne müssen Folgekosten ihres Geschäftsmodells selbst tragen

Verantwortung für die Folgen der Atomnutzung darf nicht auf Gesellschaft abgeschoben werden

Berlin, 5. November 2015 – Anlässlich der Einsetzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die Energiekonzerne müssen die Kosten ihrer Atompolitik tragen. Vattenfall, E.on, EnBW und RWE dürfen diese Kosten nicht auf die Steuerzahler abwälzen. Die Atomkonzerne haben mit der Atomkraft Milliardengewinne gemacht. Ihre Anteilseigner müssen nun auch für die immensen Auswirkungen dieser unverantwortlichen Technologie einstehen.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern Jürgen Trittin, Matthias Platzeck und Ole von Beust als Leitende der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs auf, langfristige Vorschläge für die Finanzierung des Abrisses der Atomkraftwerke und der langfristigen Lagerung des Atommülls vorzulegen. Sie dürfen vor der Atomlobby nicht einknicken.

Die Atomkonzerne werden zukünftig auf eine Ausschüttung ihrer Gewinne verzichten müssen, um für die langfristigen Kosten der Atomkraftwerksnutzung aufzukommen. Unabhängig von den Kosten muss das Ziel immer sein, einen möglichst sicheren Abriss der Atomkraftwerke und eine möglichst sichere Lagerung des Atommülls sicherzustellen.

Die NaturFreunde Deutschlands hoffen, dass auch andere Konzerne in eine ähnliche langfristige Haftung genommen werden. Auch Chemie- und Rüstungskonzerne erwirtschaften hohe Profite mit dem Verkauf ihrer Produkte, die an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, während für die langfristigen Folgekosten die Allgemeinheit einstehen muss. Hier können die Vorschläge der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs eine wichtige Grundlage für eine grundsätzliche Veränderung der derzeitigen Praxis ermöglichen.

Gleichzeitig unterstützen die NaturFreunde Deutschlands den Vorschlag, die bisherigen Rückstellungen der Atomkonzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuspeisen und dieses Geld für die Folgekosten der Atomstromproduktion heranzuziehen. Ein solcher Fonds darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die Atomkonzerne aus einer weiteren Haftung herausstehlen können.
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