Das Lieferkettengesetz kommt (abgeschwächt)

NaturFreunde setzen sich weiter für eine faire globale Wirtschaft ein

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass im Januar 2023 das sogenannte Lieferkettengesetz in Kraft treten wird. Damit wird es endlich einen verbindlichen juristischen Rahmen für die unternehmerische Sorgfalt sowie Haftung in Lieferketten geben.

Für die NaturFreunde Deutschlands, die sich auch im Bündnis Initiative Lieferkettengesetz engagieren, ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen globalen Wirtschaft. Allerdings bleibt die Forderung, dass deutsche Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden ihrer Zulieferer zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Das Lieferkettengesetz gilt ab Januar 2023 vorerst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Auch wenn es keine zivilrechtliche Haftung vorsieht, werden Unternehmen doch von einer Behörde kontrolliert, auch drohen bei Gesetzesverstößen Bußgelder.

Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes wurde Teil der Aufgaben im Koalitionsvertrag, nachdem zu wenige Unternehmen freiwillige Selbstverpflichtungen eingegangen waren. Im Jahr 2016 hatte die Bundesregierung mit ihrem Nationalen Aktionsplan der Umsetzung der UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte noch auf Freiwilligkeit bei den Unternehmen gesetzt. Weil das aber nicht funktionierte, kündigten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) schließlich im Dezember 2019 an, Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes zu erarbeiten. Die Verhandlungen wurden schwierig, auch weil Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mehrfach blockierte.

Die nun erfolgte Einigung geht leider zulasten einiger Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz, die unter anderem kritisiert:

„Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.“

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen die Einigung auf das Gesetz, werden sich aber weiterhin für weitreichende Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen einsetzen.