Besteuerung des Flugbenzins

Ein Beschluss des 31. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands

Flugbenzin ist nach wie vor mit keiner Steuer belegt. Dies ist neben den direkten und indirekten Subventionen und anderen steuerlichen Vergünstigungen einer der Gründe für die starke Zunahme des Flugverkehrsaufkommens in den letzten Jahrzehnten. Flugtickets für Inlandsflüge oder ins europäische Ausland, die weniger kosten als ein Bahnticket für dieselbe Strecke, haben dazu einen großen Anteil beigetragen.

Die NaturFreunde sehen darin nicht nur eine falsche und ökologisch schädliche Verkehrspolitik, sondern auch eine steuerliche Benachteiligung ökologisch sinnvollerer Reise- und Transportmöglichkeiten. Dies muss in Zeiten des Klimawandels und der größeren Bereitschaft der Menschen, einen Beitrag zur Reduzierung der Belastungen für die Umwelt und das Klima zu leisten, geändert werden.

Die NaturFreunde fordern daher, dass auf das von Flugzeugen als Energieträger genutzte Kerosin die gleichen Steuern erhoben werden wie bereits jetzt für Benzin und Diesel, dass innereuropäische Flüge unter 1.000 Kilometern verboten werden und dass das innereuropäische Bahnnetz ausgebaut wird. Steuerpolitik hat auch eine ökologische Dimension und die ungleiche Steuerpolitik zugunsten des Flugverkehrs muss endlich beendet werden.

Verabschiedet vom 31. Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands, der vom 8.–10. Oktober 2021 in Falkensee bei Berlin tagte.